Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für alle Angebote, Lieferungen und damit verbundenen Rechtsgeschäfte werden folgende Bedingungen vereinbart:

(1) Wird der Vertrag nicht schriftlich abgeschlossen, so gilt die Lieferung bzw. Rechnung als Auftragsbestätigung. Diese ist für die nähere Artikelbezeichnung maßgebend.
(2) Sämtliche Vereinbarungen sind schriftlich niederzulegen. Dies gilt auch für Nebenabreden und Zusicherungen sowie für nachträgliche Vertragsänderungen.
(3) Werden Kaufverträge mündlich oder fernmündlich vorbehaltlich schriftlicher Bestätigungen abgeschlossen, ist der Inhalt des Bestätigungsschreibens maßgebend, sofern der Empfänger nicht unverzüglich widerspricht.

§ 2 Lieferung
(1) Liefertermine oder Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
(2) Bei Vorliegen von durch den Verkäufer zu vertretender Lieferverzögerung wird die Dauer der vom Käufer gesetzlich zu setzenden Nachfrist auf 2 Wochen festgelegt, die mit Eingang der Nachfristsetzung beim Verkäufer beginnt.
(3) Gerät der Käufer mit dem Abruf bzw. der Abnahme in Verzug, so kann der Verkäufer die Ware ungeachtet seiner sonstigen gesetzlichen Rechte nach vorheriger ausdrücklicher Ankündigung auch bei sich oder einem Dritten auf Kosten und Gefahr des Käufers einlagern oder nach vorheriger Ankündigung in einer ihm geeignet erscheinenden Weise auf Rechnung des Käufers verwerten.
(4) Mengen bei Aufträgen und in Lieferabschlüssen gelten für den Verkäufer stets als Zirkamengen. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 5% der Abschlussmengen berechtigen nicht zu Beanstandungen des Vertrages.
(5) Höhere Gewalt oder beim Verkäufer oder dessen Lieferanten eintretende Betriebsstörungen, die den Verkäufer vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändern die Lieferfristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Führt eine Betriebsstörung zu einem Leistungsaufschub von mehr als 4 Monaten, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten.
(6) Angaben in bei Vertragsschluss gültigen Beschreibungen über Lieferumfang, Aussehen, Leistungen, Maße und Gewichte usw. des Kaufgegenstandes sind Vertragsinhalt, Sie sind als annähernd zu betrachten und bilden keine zugesicherten Eigenschaften, sondern dienen als Maßstab zur Feststellung, ob der Kaufgegenstand gemäß § 7 fehlerfrei ist.

§ 3 Preise
(1) Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer ein und verstehen sich ohne Skonto und sonstige Nachlässe.

§ 4 Zahlung / Zahlungsverzug
(1) Der Kaufpreis und Preise für etwaige Nebenleistungen sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes bzw. spätestens 8 Tage nach Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung in bar fällig.
(2) Der Verkäufer ist auch entgegen ausdrücklicher anderer Bestimmungen des Käufers berechtigt, eingehende Zahlungen auf die jeweils älteste Forderung gegen den Käufer zu verrechnen.
(3) Der Käufer kann nur mit solchen Gegenansprüchen aufrechnen, die vom Verkäufer nicht bestritten werden oder rechtskräftig festgestellt sind. Der Käufer kann ein Zurückbehaltungsrecht, das nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht, nicht ausüben.
(4) Verzugszinsen werden mit 5 % p.a. über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer eine Belastung mit einem höheren Zinssatz oder der Käufer eine geringere Belastung nachweist.
(5) Fachberater des Verkäufers, die sich durch einen Fachberaterausweis legitimieren können, sind zum Inkasso in bar berechtigt. Im übrigen können Zahlungen mit befreiender Wirkung nur unmittelbar an den Verkäufer oder auf ein von diesem angebotenes Bank- oder Postscheckkonto erfolgen.

§ 5 Versand und Gefahrenübergang
(1) Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Werk des Verkäufers verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.
(2) Auf Wunsch des Käufers werden Lieferungen in seinem Namen und auf seine Rechnung versichert.

(3) Der Versand erfolgt i.d.R. durch DHL. Versandkosten berechnen wir anteilig mit 5,- € brutto für Bestellungen bis 100,- €.  Bestellungen über 100,- € erfolgen versandkostenfrei.


§6 Eigentumsvorbehalt
(1) Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers.
(2) Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Verkäufers eine Veräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereignung, Vermietung oder anderweitige, die Sicherung des Verkäufers beeinträchtigende Überlassung oder Veränderung des Kaufgegenstandes zulässig.
(3) Bei Zugriffen von Dritten, insbesondere bei Pfändungen des Kaufgegenstandes, hat der Käufer dem Verkäufer unverzüglich schriftliche Mitteilung zu machen sowie den Dritten unverzüglich auf den Eigentumsvorbehalt des Verkäufers hinzuweisen.
(4) Eine etwaige Be- oder Verarbeitung der gelieferten Ware durch den Käufer erfolgt für den Verkäufer so, dass er Hersteller der neuen Sache im Sinn des § 950 BGB ist und Eigentümer wird. Im Falle der BL- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware zusammen mit Waren des Käufers oder eines anderen Lieferanten erwirbt der Verkäufer Miteigentum an dem Verarbeitungsprodukt entsprechend dem Verhältnis des Rechnungswertes der be- oder verarbeiteten Vorbehaltsware zum Marktpreis der neuen Sache im Zeitpunkt der Be- oder Verarbeitung. Im Falle der Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen Waren im Sinne des § 948 BGB erwirbt der Verkäufer Miteigentum gern. § 947 Abs. 1 BGB oder, soweit seine Ware als Hauptsache im Sinne des § 947 Abs. 2 BGB anzusehen ist, Alleineigentum gern. § 947 Abs. 2 BGB.

§ 7 Gewährleistung und Haftung
(1) Der Verkäufer leistet Gewährt für handelsübliche Beschaffenheit. Er ist nicht verpflichtet, jede Ware vor Weiterverkauf analysieren zu lassen, insbesondere, wenn er unter Gehaltsgarantien gekauft hat oder wenn er erfahrungsgemäß annehmen darf, dass die vorn ihm gekaufte Ware die vereinbarte Beschaffenheit hat.
(2) Mängel, die bei Pflicht- und sachgemäßer Prüfung und Untersuchung ohne weiteres erkennbar sind, müssen dem Verkäufer innerhalb einer Ausschlussfrist von einer Woche nach Ablieferung schriftlich arngezeigt werden. Andernfalls stehen dem Käufer Mängelansprüche irgendwelcher Art nicht zu.
(3) Untersuchungsergebnisse, die den inneren Wert von beanstandeter Ware betreffen, werden vom Verkäufer nur anerkannt, wenn die jeweilige Untersuchung von einer landwirtschaftlichen Untersuchungs - und Forschungsanstalt aus einer Probe erfolgt, die nach den Bestimmungen der amtlichen Probeannahmeverordnung genommen worden ist.
(4) Ist eine Beanstandung berechtigt, so kann der Verkäufer ersatzweise mangelfreie Ware liefern.
(5) Ist die Ersatzlieferung berechtigterweise beanstandet, so steht dem Käufer das Recht auf Minderung oder Wandelung zu.
(6) Der Verkäufer haftet nur für den Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit; dies gilt auch für etwaige Haftung für die Erfüllungsgehilfen und/oder gesetzlichen Vertreter.

§ 8 Erfüllungsort
Die Geschäftsräume des Verkäufers sind für beide Teile Erfüllungsort, wenn der Kunde Kaufmann ist, der nicht zu den in § 4 HGB bezeichneten Gewerbetreibenden gehört oder es sich bei ihm um eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt oder sich sein Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland befindet.

§ 9 Gerichtsstand
(1) Für Kunden, die Vollkaufleute; puristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, wird für alle eventuellen Streitigkeiten über das Zustandekommen, die Abwicklung oder Beendigung dieses Vertrages das für den Verkäufer zuständige G ericht als Gerichtsstand vereinbart.
(2) Für alle übrigen Vertragspartner, insbesondere für die landwirtschaftlichen Kunden, gilt die gesetzliche Regelung.

§ 10 Unwirksamkeit einer Bestimmung
Sollte eine getroffene Bestimmung unwirksam sein oder sich als unwirksam erweisen, so tritt an die Stelle der unwirksamen Bestimmung eine Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gebrachten Parteiwillen am nächsten kommt. Die Unwirksamkeit einer Bestimmung berührt nicht die rechtliche Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen der Lieferungs - und Zahlungsbedingungen.

§ 11 Datenverarbeitung
Wir sind berechtigt, die bezüglich der Geschäftsbeziehung oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den Kunden - gleichgültig, ob sie von diesem selbst oder von Dritten stammen - zu speichern und zu verarbeiten.