Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für alle Angebote, Lieferungen und damit verbundenen Rechtsgeschäfte werden folgende Bedingungen vereinbart:
(1) Wird der Vertrag nicht schriftlich abgeschlossen, so gilt die
Lieferung bzw. Rechnung als Auftragsbestätigung. Diese ist für die
nähere Artikelbezeichnung maßgebend.
(2) Sämtliche Vereinbarungen sind schriftlich niederzulegen. Dies gilt
auch für Nebenabreden und Zusicherungen sowie für nachträgliche
Vertragsänderungen.
(3) Werden Kaufverträge mündlich oder fernmündlich vorbehaltlich
schriftlicher Bestätigungen abgeschlossen, ist der Inhalt des
Bestätigungsschreibens maßgebend, sofern der Empfänger nicht
unverzüglich widerspricht.
§ 2 Lieferung
(1) Liefertermine oder Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
(2) Bei Vorliegen von durch den Verkäufer zu vertretender
Lieferverzögerung wird die Dauer der vom Käufer gesetzlich zu setzenden Nachfrist auf 2 Wochen festgelegt, die mit Eingang der Nachfristsetzung
beim Verkäufer beginnt.
(3) Gerät der Käufer mit dem Abruf bzw. der Abnahme in Verzug, so kann
der Verkäufer die Ware ungeachtet seiner sonstigen gesetzlichen Rechte
nach vorheriger ausdrücklicher Ankündigung auch bei sich oder einem
Dritten auf Kosten und Gefahr des Käufers einlagern oder nach vorheriger
Ankündigung in einer ihm geeignet erscheinenden Weise auf Rechnung des
Käufers verwerten.
(4) Mengen bei Aufträgen und in Lieferabschlüssen gelten für den
Verkäufer stets als Zirkamengen. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 5%
der Abschlussmengen berechtigen nicht zu Beanstandungen des Vertrages.
(5) Höhere Gewalt oder beim Verkäufer oder dessen Lieferanten
eintretende Betriebsstörungen, die den Verkäufer vorübergehend daran
hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der
vereinbarten Frist zu liefern, verändern die Lieferfristen um die Dauer
der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Führt eine
Betriebsstörung zu einem Leistungsaufschub von mehr als 4 Monaten, kann
der Käufer vom Vertrag zurücktreten.
(6) Angaben in bei Vertragsschluss gültigen Beschreibungen über
Lieferumfang, Aussehen, Leistungen, Maße und Gewichte usw. des
Kaufgegenstandes sind Vertragsinhalt, Sie sind als annähernd zu
betrachten und bilden keine zugesicherten Eigenschaften, sondern dienen
als Maßstab zur Feststellung, ob der Kaufgegenstand gemäß § 7 fehlerfrei
ist.
§ 3 Preise
(1) Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer ein und verstehen sich ohne Skonto und sonstige Nachlässe.
§ 4 Zahlung / Zahlungsverzug
(1) Der Kaufpreis und Preise für etwaige Nebenleistungen sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes bzw. spätestens 8 Tage nach Aushändigung
oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung in bar fällig.
(2) Der Verkäufer ist auch entgegen ausdrücklicher anderer
Bestimmungen des Käufers berechtigt, eingehende Zahlungen auf die
jeweils älteste Forderung gegen den Käufer zu verrechnen.
(3) Der Käufer kann nur mit solchen Gegenansprüchen aufrechnen, die
vom Verkäufer nicht bestritten werden oder rechtskräftig festgestellt
sind. Der Käufer kann ein Zurückbehaltungsrecht, das nicht auf demselben
Vertragsverhältnis beruht, nicht ausüben.
(4) Verzugszinsen werden mit 5 % p.a. über dem Diskontsatz der
Deutschen Bundesbank berechnet. Sie sind höher oder niedriger
anzusetzen, wenn der Verkäufer eine Belastung mit einem höheren Zinssatz
oder der Käufer eine geringere Belastung nachweist.
(5) Fachberater des Verkäufers, die sich durch einen
Fachberaterausweis legitimieren können, sind zum Inkasso in bar
berechtigt. Im übrigen können Zahlungen mit befreiender Wirkung nur
unmittelbar an den Verkäufer oder auf ein von diesem angebotenes Bank-
oder Postscheckkonto erfolgen.
§ 5 Versand und Gefahrenübergang
(1) Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den
Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks
Versendung das Werk des Verkäufers verlassen hat. Wird der Versand auf
Wunsch des Käufers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der
Versandbereitschaft auf ihn über.
(2) Auf Wunsch des Käufers werden Lieferungen in seinem Namen und auf seine Rechnung versichert.
(3) Der Versand erfolgt i.d.R. durch DHL. Versandkosten berechnen wir anteilig mit 5,- € brutto für Bestellungen bis 100,- €. Bestellungen über 100,- € erfolgen versandkostenfrei.
§6 Eigentumsvorbehalt
(1) Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer
aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des
Verkäufers.
(2) Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist nur mit vorheriger
schriftlicher Zustimmung des Verkäufers eine Veräußerung, Verpfändung,
Sicherungsübereignung, Vermietung oder anderweitige, die Sicherung des
Verkäufers beeinträchtigende Überlassung oder Veränderung des
Kaufgegenstandes zulässig.
(3) Bei Zugriffen von Dritten, insbesondere bei Pfändungen des
Kaufgegenstandes, hat der Käufer dem Verkäufer unverzüglich schriftliche
Mitteilung zu machen sowie den Dritten unverzüglich auf den
Eigentumsvorbehalt des Verkäufers hinzuweisen.
(4) Eine etwaige Be- oder Verarbeitung der gelieferten Ware durch den
Käufer erfolgt für den Verkäufer so, dass er Hersteller der neuen Sache
im Sinn des § 950 BGB ist und Eigentümer wird. Im Falle der BL- oder
Verarbeitung der Vorbehaltsware zusammen mit Waren des Käufers oder
eines anderen Lieferanten erwirbt der Verkäufer Miteigentum an dem
Verarbeitungsprodukt entsprechend dem Verhältnis des Rechnungswertes der
be- oder verarbeiteten Vorbehaltsware zum Marktpreis der neuen Sache im
Zeitpunkt der Be- oder Verarbeitung. Im Falle der Vermischung oder
Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen Waren im Sinne des § 948 BGB
erwirbt der Verkäufer Miteigentum gern. § 947 Abs. 1 BGB oder, soweit
seine Ware als Hauptsache im Sinne des § 947 Abs. 2 BGB anzusehen ist,
Alleineigentum gern. § 947 Abs. 2 BGB.
§ 7 Gewährleistung und Haftung
(1) Der Verkäufer leistet Gewährt für handelsübliche Beschaffenheit.
Er ist nicht verpflichtet, jede Ware vor Weiterverkauf analysieren zu
lassen, insbesondere, wenn er unter Gehaltsgarantien gekauft hat oder
wenn er erfahrungsgemäß annehmen darf, dass die vorn ihm gekaufte Ware
die vereinbarte Beschaffenheit hat.
(2) Mängel, die bei Pflicht- und sachgemäßer Prüfung und Untersuchung
ohne weiteres erkennbar sind, müssen dem Verkäufer innerhalb einer
Ausschlussfrist von einer Woche nach Ablieferung schriftlich arngezeigt
werden. Andernfalls stehen dem Käufer Mängelansprüche irgendwelcher Art
nicht zu.
(3) Untersuchungsergebnisse, die den inneren Wert von beanstandeter
Ware betreffen, werden vom Verkäufer nur anerkannt, wenn die jeweilige
Untersuchung von einer landwirtschaftlichen Untersuchungs - und
Forschungsanstalt aus einer Probe erfolgt, die nach den Bestimmungen der
amtlichen Probeannahmeverordnung genommen worden ist.
(4) Ist eine Beanstandung berechtigt, so kann der Verkäufer ersatzweise mangelfreie Ware liefern.
(5) Ist die Ersatzlieferung berechtigterweise beanstandet, so steht dem Käufer das Recht auf Minderung oder Wandelung zu.
(6) Der Verkäufer haftet nur für den Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit;
dies gilt auch für etwaige Haftung für die Erfüllungsgehilfen und/oder
gesetzlichen Vertreter.
§ 8 Erfüllungsort
Die Geschäftsräume des Verkäufers sind für beide Teile Erfüllungsort,
wenn der Kunde Kaufmann ist, der nicht zu den in § 4 HGB bezeichneten
Gewerbetreibenden gehört oder es sich bei ihm um eine juristische Person
des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen
handelt oder sich sein Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland
befindet.
§ 9 Gerichtsstand
(1) Für Kunden, die Vollkaufleute; puristische Personen des
öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, wird
für alle eventuellen Streitigkeiten über das Zustandekommen, die
Abwicklung oder Beendigung dieses Vertrages das für den Verkäufer
zuständige G ericht als Gerichtsstand vereinbart.
(2) Für alle übrigen Vertragspartner, insbesondere für die landwirtschaftlichen Kunden, gilt die gesetzliche Regelung.
§ 10 Unwirksamkeit einer Bestimmung
Sollte eine getroffene Bestimmung unwirksam sein oder sich als
unwirksam erweisen, so tritt an die Stelle der unwirksamen Bestimmung
eine Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck
gebrachten Parteiwillen am nächsten kommt. Die Unwirksamkeit einer
Bestimmung berührt nicht die rechtliche Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen der Lieferungs - und Zahlungsbedingungen.
§ 11 Datenverarbeitung
Wir sind berechtigt, die bezüglich der Geschäftsbeziehung oder im
Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den Kunden - gleichgültig,
ob sie von diesem selbst oder von Dritten stammen - zu speichern und zu
verarbeiten.